Allgemeine Nutzungsbedingungen für HeadlinQ
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Anwendung „HeadlinQ“ durch den Kunden.
Anbieter und Betreiber von HeadlinQ ist
HeadlinQ GmbH
Friedrichstraße 30
10969 Berlin
vertreten durch die Geschäftsführung: Benjamin Kolthoff, Beate Kiep, Michael Starke, Axel Take
E-Mail: info@headlinq.com
– nachfolgend „Anbieter“ –
1. Definitionen
Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1.1 „Anbieter“ meint die zu Beginn der Nutzungsbedingungen genannte Gesellschaft als Betreiberin der Plattform „HeadlinQ“.
1.2 „AVV“ meint den zwischen Anbieter und dem Kunden gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Zusammenhang mit Upload-Kontakten und Versandvorgängen regelt.
1.3 „HeadlinQ“ oder „Plattform“ meint die vom Anbieter als Software-as-a-Service bereitgestellte Plattform einschließlich aller Funktionen, Schnittstellen (APIs) und Benutzeroberflächen in der jeweils aktuellen Version.
1.4 „HeadlinQ-Plan“ meint das vom Kunden gewählte Abonnementmodell, entweder als Jahresplan (12 Monate Mindestlaufzeit) oder als Monatsplan (monatliche Laufzeit). Der konkret gebuchte HeadlinQ-Plan ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
1.5 „Kernfunktionen“ meint die in der Leistungsbeschreibung (www.headlinq.com) als wesentlich bezeichneten Funktionen der Plattform.
1.6 „Kunde“ meint das Unternehmen, das mit dem Anbieter einen Vertrag über die Nutzung der Plattform schließt.
1.7 „Kundendaten“ meint alle vom Kunden in die Plattform eingegebenen Inhalte, Eingaben, Upload-Kontakte, Kampagnen- und Versanddaten, Kommunikationsinhalte (z. B. Pressemitteilungen) und Dokumente.
1.8 „KI-Output“ meint alle durch die Plattform auf Basis von Nutzereingaben generierten Inhalte, insbesondere Verteilervorschläge, Rechercheergebnisse, Textvorschläge und sonstige KI-generierten Ausgaben.
1.9 „Leistungsbeschreibung“ meint die unter www.headlinq.com beschriebenen Funktionen, die den Umfang der Kernfeatures beschreibt.
1.10 „Medienkontaktdaten“ meint die in der Plattform vorgehaltenen Daten zu Journalisten, Redaktionen und Medienorganen, insbesondere berufliche Kontaktdaten, Ressorts, Themengebiete, Medienzugehörigkeiten und Veröffentlichungen, einschließlich der jeweils gespeicherten Quellenangaben, Erhebungszeitpunkte, Aktualisierungsdaten sowie Informationen über Widersprüche oder Bounces, die der Anbieter als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet.
1.11 „Nutzer“ meint natürliche Personen, denen der Kunde Zugang zur Plattform gewährt und die im Rahmen der lizenzierten Seat-Anzahl handeln.
1.12 „Nutzerkonto“ meint den einem individuellen Nutzer zugewiesenen, passwortgeschützten Zugang zur Plattform.
1.13 „Preisliste“ meint die unter www.headlinq.com im Menü Preise festgelegten Paketpreise, die die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütungsstruktur verbindlich festlegt.
1.14 „Seat“ meint eine lizenzierte Nutzungsberechtigung für einen einzelnen Nutzer, deren Anzahl sich aus der Auftragsbestätigung ergibt. Scheidet ein Nutzer aus, darf der Kunde den betreffenden Seat einem anderen Nutzer zuweisen.
1.15 „Upload-Kontakte“ meint vom Kunden in die Plattform hochgeladene oder eingepflegte Kontakte, Empfängerlisten oder sonstige personenbezogene Kontaktdaten, die ausschließlich im jeweiligen Kundenkonto verarbeitet und nicht in die zentrale Datenbank übernommen werden.
1.16 „Versandvorgang“ meint den durch den Kunden ausgelösten elektronischen Versand von Pressemitteilungen oder sonstigen Kommunikationsinhalten unter Nutzung der vom Kunden angebundenen Absenderadresse an Medienkontaktdaten oder Upload-Kontakte.
1.17 „Vertragsjahr“ meint jeweils einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem vereinbarten Nutzungsbeginn oder dessen Jahrestag.
2. Geltungsbereich und Vertragsschluss
2.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform zwischen dem Anbieter und dem Kunden als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
2.2 Entgegenstehende oder abweichende Nutzungsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Einzelauftrag gehen diesen Nutzungsbedingungen vor.
2.3 Bei Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und dem AVV geht der AVV vor, soweit Sachverhalte der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen sind.
2.4 Der Vertrag kommt durch die vom Anbieter in Textform erteilte Auftragsbestätigung unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen zustande.
2.5 Enthält die Auftragsbestätigung keine Angabe zum gewählten HeadlinQ-Plan, gilt der Monatsplan als vereinbart. Enthält sie keine Angabe zur Vergütung, gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste (gem. Ziffer 1.13).
3. Vertragsgegenstand
3.1 Gegenstand des jeweiligen Vertrags ist – abhängig vom gebuchten HeadlinQ-Plan – die zeitlich befristete Nutzung der Plattform durch den Kunden zur Recherche, Auswahl und Ansprache von Medienkontakten, zum Versand von pressebezogenen Mitteilungen sowie die Medienbeobachtung und Erstellung hierauf bezogener Reportings. Der Anbieter stellt dem Kunden der Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) bereit.
3.2 Der genaue Leistungsumfang der Plattform ergibt sich mit den vereinbarten Kernfunktionen nach Maßgabe der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung (gem. Ziffer 1.9). Ein bestimmter Kommunikations, Berichterstattungs oder Vertriebserfolg wird nicht geschuldet. Die Inhalte der Pressemitteilungen und die Entscheidung über Inhalt, Empfänger und Versandzeitpunkt liegen allein beim Kunden.
3.3 Grundlage der Leistungserbringung ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungsbeschreibung (gem. Ziffer 1.9). Änderungen der Kernfunktionen bedürfen der Zustimmung der Parteien in Textform. Der Anbieter ist berechtigt, die technische Ausgestaltung der Plattform, insbesondere Schnittstellen, Systemanforderungen, technische Abläufe, Menüführungen, Darstellungen und die Gestaltung der Benutzeroberfläche, nach Maßgabe von Ziffer 3.4 anzupassen. Nicht wesentliche Anpassungen, insbesondere geringfügige Änderungen der Benutzeroberfläche, der Darstellung, der Anordnung von Bedienelementen oder der Bedienführung, darf der Anbieter auch ohne vorherige Ankündigung vornehmen, sofern hierdurch die vereinbarten Kernfunktionen, die vertragsgemäße Nutzbarkeit und die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3.4 Der Anbieter kann die technische Ausgestaltung im Sinne von Ziffer 3.3 anpassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung
- a) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben,
- b) zur Abwehr oder Behebung von Sicherheitsrisiken,
- c) im Rahmen der Weiterentwicklung der zugrunde liegenden Software erforderlich,
- d) zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Stabilität, Kompatibilität oder Integrität der Plattform,
- e) oder zur Anpassung an den Stand der Technik oder an Änderungen von durch den Anbieter eingesetzten Drittleistungen oder technischen Infrastrukturen
erfolgt und für den Kunden zumutbar ist. Soweit eine Änderung für den Kunden wesentliche Auswirkungen auf die Nutzung der Plattform, seine technischen Anbindungen oder seine betrieblichen Abläufe haben kann, informiert der Anbieter den Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform. Ist die Einhaltung der Ankündigungsfrist aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, akuter Sicherheitsrisiken oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht möglich, darf die Anpassung mit kürzerer Frist oder ausnahmsweise unverzüglich erfolgen. Der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall so früh wie möglich über Anlass, Inhalt und voraussichtliche Auswirkungen der Anpassung. Führt eine Anpassung zu einer wesentlichen Veränderung des vertragstypischen Leistungsumfangs, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen. Ein Wechsel der der Plattform zugrunde liegenden KI-Modelle oder KI-Dienstleister gilt nicht als technische Anpassung im Sinne dieser Regelung, soweit dadurch die vereinbarten Kernfunktionen und der vertragsgemäße Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt werden und keine wesentliche Verschlechterung von Datenschutz-, Sicherheits- oder Verarbeitungsparametern zu befürchten ist.
3.5 Der Anbieter stellt die Plattform mit einer monatlichen Verfügbarkeit von 98 % bereit. Geplante Wartungsarbeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt, sofern sie dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform angekündigt werden und insgesamt [acht] Stunden je Kalendermonat nicht überschreiten. Diese Beschränkung gilt nicht für unaufschiebbare sicherheitskritische Wartungsmaßnahmen. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfälle unberücksichtigt, die auf höherer Gewalt oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Ausfälle von Unterauftragnehmern oder sonstigen vom Anbieter zur Leistungserbringung eingesetzten Dritten bleiben nur unberücksichtigt, soweit auch der Anbieter den betreffenden Ausfall nicht zu vertreten hat. Für die Internetanbindung sowie für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Netzverbindung zwischen den Systemen des Kunden und der Plattform ist der Kunde verantwortlich.
3.6 Der Anbieter führt in angemessenen Abständen technische Sicherungen der Kundendaten durch, soweit dies zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs der Plattform und zur Wiederherstellung der Kundendaten nach technischen Störungen oder Datenverlusten erforderlich ist. Die Sicherungen dienen ausschließlich der betrieblichen Wiederherstellung der Plattform und werden für einen Zeitraum von mindestens 7 Kalendertagen vorgehalten. Der Anbieter schuldet keine fortlaufende oder tagesaktuelle Sicherung, Archivierung oder Versionierung der Kundendaten. Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass sämtliche seit der letzten ordnungsgemäßen Sicherung vorgenommenen Eingaben, Änderungen oder Versanddaten wiederhergestellt werden können. Eine weitergehende Datensicherung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Im Falle eines vom Anbieter zu vertretenden Datenverlustes stellt der Anbieter die betroffenen Kundendaten auf Grundlage der zuletzt ordnungsgemäß erstellten und verfügbaren Sicherung innerhalb angemessener Frist wieder her. Die Haftung des Anbieters richtet sich im Übrigen nach Ziffer 9.
4. Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, der Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Soweit dies im gebuchten HeadlinQ-Plan vorgesehen ist, darf der Kunde der Plattform auch zur Erbringung presse- und kommunikationsbezogener Leistungen für eigene Auftraggeber nutzen. Eine unmittelbare Überlassung des Plattformzugangs oder der Medienkontaktdaten an Auftraggeber oder sonstige Dritte ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht zulässig.
4.2 Sämtliche Rechte an der Plattform, insbesondere an der Software, der Benutzeroberfläche, der Datenbankstruktur, der Dokumentation sowie den Marken und sonstigen Kennzeichen des Anbieters, verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Dem Kunden werden ausschließlich die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte gewährt.
4.3 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Plattform oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten, zu dekompilieren, zu reverse engineeren oder in sonstiger Weise den Quellcode oder die zugrunde liegenden Algorithmen zu ermitteln, soweit dies nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
4.4 Nutzerkonten sind personengebunden und dürfen ausschließlich von dem jeweils zugewiesenen Nutzer verwendet werden. Eine gemeinsame Nutzung eines Nutzerkontos durch mehrere Personen oder die Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte ist unzulässig.
4.5 Der Kunde darf die Plattform nicht
- für reine Werbe-, Sales-, Recruiting-, Leadgenerierungs- oder sonstige Marketingkommunikation ohne konkreten pressebezogenen Anlass verwenden;
- für automatisierte Versandvorgänge ohne vorherige menschliche Prüfung und aktive Freigabe von Empfängern, Inhalt, Themenbezug und Versandzeitpunkt verwenden;
- dazu verwenden, in der Plattform hinterlegte markenbezogene oder plattformweite Widersprüche, Abmeldungen, Löschungen oder Suppressionen zu umgehen, insbesondere durch erneuten Upload oder Re-Import betroffener Kontakte;
- automatisiert auslesen, scrapen oder mittels Bots, Crawlern oder sonstigen automatisierten Verfahren nutzen, soweit dies nicht ausdrücklich über eine vom Anbieter freigegebene Schnittstelle gestattet ist;
- zum Aufbau, zur Anreicherung oder zur Weitergabe einer eigenständigen Medienkontakt- oder Journalistendatenbank außerhalb der Plattform verwenden;
- zur Ableitung oder Erstellung politischer, weltanschaulicher oder sonstiger sensibler Profile von Medienkontakten verwenden.
5. Vergütung
5.1 Für die Nutzung der Plattform zahlt der Kunde dem Anbieter die in der Auftragsbestätigung oder der Preisliste (gem. Ziffer 1.13), je nachdem was bei Vertragsschluss vereinbart wurde, ausgewiesene Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Weicht die Auftragsbestätigung von der Preisliste ab, geht die Auftragsbestätigung vor.
5.2 Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
5.3 Zusatzleistungen, insbesondere individuelle Integrationen, zusätzliche Support-Leistungen, maßgeschneiderte Auswertungen oder gesondert vereinbarte Funktionspakete, werden nur erbracht, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder gesondert in Textform vereinbart sind und entsprechend vergütet werden.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, die auch per E-Mail erfolgen kann, mit einer Frist von 14 Tagen den Zugang zu der Plattform vorübergehend zu sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Verzugszinsen richten sich nach § 288 Abs. 2 BGB.
5.5 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal je Vertragsjahr mit Wirkung für die folgende Vertragsperiode nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, soweit sich die für die Bereitstellung der der Plattform maßgeblichen Kosten nachhaltig verändern. Maßgebliche Kosten sind insbesondere Personal-, Beschaffungs-, Hosting-, Lizenz-, Infrastruktur- und Energiekosten sowie vergleichbare, unmittelbar für die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform anfallende Kosten. Kostenerhöhungen dürfen nur insoweit berücksichtigt werden, als sie nicht durch Kostensenkungen in anderen Kostenbereichen ausgeglichen werden. Eine Preiserhöhung ist auf den Umfang der nach Saldierung verbleibenden Kostensteigerung begrenzt und darf nicht zu einer Erhöhung der bei Vertragsschluss kalkulierten Gewinnmarge führen. Kostensenkungen sind ebenso zu berücksichtigen. Der Anbieter wird den Kunden mindestens drei Monate vor Wirksamwerden der Preisanpassung in Textform über deren Umfang und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens informieren. Erhöht sich die Vergütung um mehr als fünf (5) Prozent gegenüber der zuletzt vereinbarten Vergütung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung außerordentlich in Textform zu kündigen.
5.6 Führt eine nach diesen Nutzungsbedingungen zulässige wesentliche Änderung des Leistungsumfangs zu einer erheblichen Veränderung der vom Anbieter geschuldeten Leistungen, können die Parteien eine angemessene Anpassung der Vergütung vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Leistungsänderung außerordentlich in Textform zu kündigen. Eine Anpassung nach dieser Ziffer und nach Ziffer 5.5 erfolgt nicht für denselben Anpassungsgrund.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden; Freistellungspflicht
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Nutzung der Plattform erforderlichen Informationen und Einstellungen rechtzeitig bereitgestellt werden, insbesondere umfasst dies korrekte Angaben zu Unternehmen, Absenderadressen und technischen Kontaktdaten, Benennung der berechtigten Nutzer und Verwaltung der Nutzerkonten, Bereitstellung einer geeigneten technischen Infrastruktur (Hardware, Betriebssystem, Internetzugang, unterstützter Browser).
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich für pressebezogene Kommunikation mit sachlichem journalistischen Themenbezug zu verwenden, vor jedem Versandvorgang Empfänger, Inhalte, Themenbezug und Versandzeitpunkt zu prüfen und den Versand aktiv freizugeben, sowie dafür zu sorgen, dass eigene Upload-Kontakte nur genutzt werden, wenn eine ausreichende Rechtsgrundlage für den jeweiligen Versand besteht. Zudem sorgt er dafür, keine privaten E-Mail-Adressen, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten und keine Kontakte zu nutzen, deren Verwendung für den vorgesehenen Zweck erkennbar unzulässig ist. Er wird zudem Rechnungen des Anbieters innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels begleichen.
6.3 Der Kunde teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn ihm Störungen oder Fehlfunktionen der Plattform bekannt werden, wenn er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung von Nutzerkonten oder Zugängen erlangt, wenn Medienkontakte Widersprüche, Abmeldungen oder Beschwerden in Bezug auf über die Plattform versandte Mitteilungen direkt gegenüber dem Kunden erklären, sofern diese nicht bereits in der Plattform erfasst worden sind. Der Kunde darf einen in der Plattform als abgemeldet, pausiert, gesperrt oder widersprechend gekennzeichneten Kontakt nicht erneut kontaktieren. Dies gilt sowohl für markenbezogene als auch für plattformweite Sperren. Der Kunde darf solche Sperren insbesondere nicht durch Upload, Re-Import, Nutzung eines anderen Nutzerkontos oder Wechsel der Absenderadresse umgehen.
6.4 Der Anbieter ist für Leistungseinschränkungen nicht verantwortlich, soweit diese auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen. Die Leistungspflichten des Anbieters ruhen insoweit und solange, wie ihre Erfüllung durch die fehlende Mitwirkung verhindert oder wesentlich erschwert wird.
6.5 Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Nutzerkonten oder den Zugang zu der Plattform vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
- die Plattform entgegen diesen Nutzungsbedingungen oder geltendem Recht genutzt wird,
- der Kunde nach Maßgabe von Ziffer 5.4 mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug ist,
- die Sperrung aus zwingenden Sicherheitsgründen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist, oder
- die Sperrung zum Schutz der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform erforderlich ist.
Soweit der Sperrgrund behebbar und eine sofortige Sperrung nicht aus gesetzlichen, behördlichen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen dringenden Gründen erforderlich ist, wird der Anbieter dem Kunden zuvor Gelegenheit geben, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen. Der Anbieter berücksichtigt Art, Schwere, Dauer und Auswirkungen des Verstoßes und beschränkt die Maßnahme soweit möglich auf das betroffene Nutzerkonto, die betroffene Kampagne oder den betroffenen Versandvorgang.
6.6 Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Versandvorgänge, Kampagnen oder Empfängerlisten vorübergehend nicht auszuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Durchführung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen würde oder die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen könnte.
6.7 Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung unverzüglich in Textform informieren, soweit gesetzliche oder behördliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund entfällt.
6.8 Soweit auf die Leistungen des Anbieters die Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) über Hosting- oder Vermittlungsdienste Anwendung finden, können Personen und Einrichtungen – über die Regelungen in Ziffern 6.6 bis 6.8 hinaus – mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über die E-Mail-Adresse meldung@headlinq.com melden. Eine Meldung soll eine hinreichend begründete Erläuterung der behaupteten Rechtswidrigkeit, eine eindeutige Bezeichnung der betroffenen Inhalte oder des betroffenen Versandvorgangs sowie die Kontaktdaten der meldenden Person oder Einrichtung enthalten. Der Anbieter bearbeitet Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür. Er kann betroffene Inhalte, Versandvorgänge, Kampagnen, Funktionen oder Nutzerkonten beschränken, sperren oder entfernen, soweit konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen geltendes Recht oder diese Nutzungsbedingungen bestehen. Der Anbieter informiert den betroffenen Kunden über eine solche Maßnahme und deren wesentliche Gründe, soweit gesetzliche, behördliche oder sicherheitsbezogene Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Information enthält Angaben zu Art, Umfang und Dauer der Maßnahme sowie zu der Möglichkeit, eine Überprüfung zu beantragen. Bei der Entscheidung und Überprüfung berücksichtigt der Anbieter Art, Schwere, Dauer und Auswirkungen des behaupteten Verstoßes sowie die Rechte und berechtigten Interessen der Beteiligten. Entscheidungen über endgültige Sperren oder Vertragsbeendigungen erfolgen nicht ausschließlich automatisiert.
6.9 Verletzt der Kunde schuldhaft gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter durch die Nutzung der Plattform, die Verwendung von KI-Outputs oder die über die Plattform versandten Inhalte, stellt er den Anbieter von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Anbieter wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Anbieter wird ohne vorherige Zustimmung des Kunden keine den Kunden belastenden Anerkenntnisse abgeben oder Vergleiche schließen. Der Kunde hat den Anbieter bei der Rechtsverteidigung angemessen zu unterstützen. Die Kontrolle über die Rechtsverteidigung verbleibt jedoch beim Anbieter.
7. Auswahlentscheidungen; Verantwortung für Inhalte
7.1 Die Entscheidung, ob, wann, mit welchen Inhalten und an welche Empfänger eine Mitteilung versandt wird, obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Plattform stellt lediglich Vorschläge und technische Funktionen zur Verfügung.
7.2 Der Anbieter nimmt keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung der vom Kunden versandten Mitteilungen vor. Der Kunde ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Mitteilungen, die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit der Inhalte, insbesondere nach wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung etwaiger Kennzeichnungspflichten für Werbung oder KI-generierte Inhalte. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für die vertragsgemäße Ausgestaltung und Bereitstellung der Plattform sowie für von ihm bereitgestellte Inhalte und Daten bleibt unberührt.
7.3 Soweit die Plattform KI-gestützte Inhalte oder Vorschläge generiert, dienen diese ausschließlich der Unterstützung des Kunden. KI-Outputs beruhen auf automatisierten Auswertungen und können unvollständig, unzutreffend oder veraltet sein sowie in Einzelfällen fehlerhafte oder erfundene Angaben enthalten. Sie stellen insbesondere keine individuelle Bewertung oder Einstufung einzelner Medienkontakte dar. Der Kunde hat sämtliche KI-Outputs vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
7.4 Der Anbieter verwendet Kundendaten, insbesondere Eingaben, Upload-Kontakte, Kampagnendaten und sonstige Inhalte des Kunden nicht zur Entwicklung, zum Training oder zur Optimierung eigener oder fremder KI-Modelle. Eine hiervon abweichende Nutzung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Die Parteien behandeln alle ihnen jeweils im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen vertraulich. Dies gilt insbesondere für journalistische Kontakte, Versanddaten, interne Prozesse und sonstige nicht offenkundige Informationen.
8.2 Der Kunde darf über die Plattform bereitgestellte Medienkontaktdaten ausschließlich zur Durchführung eigener pressebezogener Kommunikation im Rahmen dieses Vertrags verwenden und nur den hierfür zuständigen Mitarbeitenden zugänglich machen.
8.3 Soweit der Anbieter Upload-Kontakte verarbeitet oder Versandvorgänge unter Nutzung der vom Kunden angebundenen Absenderadresse technisch durchführt, verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden AVV gemäß Art. 28 DSGVO. Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Nutzung dieser Funktionen.
8.4 Der Anbieter verarbeitet die zentral in der Plattform vorgehaltenen Medienkontaktdaten als eigener Verantwortlicher. Die Medienkontaktdaten beruhen auf journalistischen Daten Dritter sowie öffentlich zugänglichen beruflichen Informationen. Die Auftragsverarbeitung durch den Anbieter ist auf Upload-Kontakte und die technische Durchführung der Versandvorgänge beschränkt. Upload-Kontakte werden nicht in die zentrale Medienkontaktdatenbank übernommen oder zu deren Anreicherung verwendet. Hiervon unberührt bleiben technisch erforderliche Abgleiche mit Sperr- und Suppressionslisten, soweit diese zur Beachtung von Widersprüchen, Abmeldungen oder gesetzlichen Kontaktbeschränkungen erforderlich sind.
8.5 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Verantwortlichen gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://www.headlinq.com/datenschutzerklaerung. Der Kunde informiert seine eigenen Nutzer über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform in eigener Verantwortung.
9. Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung haftet der Anbieter bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 In den Fällen der Ziffer 9.2 ist die Haftung des Anbieters je Schadensereignis der Höhe nach auf das Einfache der für das betreffende Vertragsjahr vereinbarten Nettovergütung begrenzt.
9.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10. Höhere Gewalt
10.1 Keine Partei hat Leistungsstörungen zu vertreten, soweit diese auf einem bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren, außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht vermeidbaren Ereignis höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien oder Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen sowie Ausfälle öffentlicher Telekommunikationsnetze oder der Energieversorgung, soweit hierdurch die Vertragserfüllung tatsächlich verhindert oder wesentlich beeinträchtigt wird.
10.2 Die betroffenen Leistungspflichten ruhen für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen des Ereignisses und ergreift die ihr zumutbaren Maßnahmen zur Begrenzung seiner Folgen.
10.3 Dauert die wesentliche Beeinträchtigung länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Kalendertage an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
11. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte
11.1 Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Die Beschränkung gilt ferner nicht für Gegenforderungen des Kunden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
11.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
12. Laufzeit; Kündigung
12.1 Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten HeadlinQ-Plan. Der Jahresplan hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Monatsplan hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
12.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung fällige Vergütungen nicht bezahlt und den Rückstand trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht ausgleicht,
- der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt und diese Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt,
- die Plattform entgegen den Regelungen dieses Vertrags, insbesondere Ziffer 6 oder 7, missbräuchlich oder rechtswidrig genutzt wird.
12.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
12.4 Bereits entstandene Vergütungsansprüche des Anbieters bleiben von einer Kündigung unberührt. Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht des Kunden. Der Anbieter hält die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen nach Vertragsende zum Export bereit. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieses Zeitraums die für ihn erforderlichen Daten eigenverantwortlich zu sichern. Nach Ablauf der Frist löscht der Anbieter die Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen einer Löschung entgegenstehen. Die Regelungen des AVV bleiben hiervon unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Regelungen des Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
13.2 Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags haben zu Nachweiszwecken mindestens in Textform zu erfolgen.
13.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
13.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: 28. August 2026